Die Möglichkeit, sich bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben zu lassen, wurde bis Ende März 2021 verlängert. Dadurch soll die Verbreitung des Coronavirus durch nicht zwingend notwendige Arztbesuche eingedämmt werden. Die Arbeitsunfähigkeit kann dabei zunächst maximal 7 Tage bescheinigt und bei Bedarf um weitere 7 Tage verlängert werden.
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