Seit im September 2022 die an die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe verfügbar geworden sind, häufen sich in unserer Praxis die Nachfragen bereits vierfach geimpfter Personen nach einer fünften Impfung.
Den aktuellen Empfehlungen des RKI zufolge (an die wir uns auch halten) wird eine fünfte Impfung (also Grundimmunisierung mit zwei Dosen plus drei Booster) zum jetzigen Zeitpunkt (Ende Oktober 2022) nicht regelhaft empfohlen, kann aber bei Personen mit besonders hohem Risiko eines schweren Verlaufs (Pflegeheimbewohner, Immunsupprimierte etc.) erwogen werden.
Das heißt: Wenn Sie bereits viermal geimpft wurden und nicht zu einer der o. g. Gruppen gehören, dann ist erst einmal keine fünfte Impfung fällig. Das gilt auch dann, wenn Ihre letzte Impfung noch mit einem »alten«, d. h. nicht an Omikron angepassten Impfstoff erfolgt ist.
Wenn Sie unsicher oder der Meinung sind, dass Sie eine fünfte Impfung erhalten müssten, sprechen Sie uns an – dies muss im Einzelfall geklärt werden.
Wichtig: Sollten Sie eine fünfte Impfung erhalten, dann wirkt sich diese zurzeit noch nicht auf Ihr elektronisches Impfzertifikat aus, da die Impfung aufgrund der fehlenden allgemeinen Empfehlung nicht wie bisher zertifizierbar ist. Ihr bisheriges Zertifikat ist dennoch auch mit vier eingetragenen Impfungen bis zur Einführung neuer Impfregeln gültig.